Zum Nachweis der Sportschützeneigenschaft gegenüber der Ordnungsbehörde und dem Verband z.B. bei der Regelüberprüfung oder Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, ist es nach aktueller Gesetzeslage unerläßlich, die regelmäßige Teilnahme am Training bzw. an Wettkämpfen nachzuweisen.
Als regelmäßig hat der Gesetzgeber über einen Zeitraum von 12 Monaten die Teilnahme an mindestens 18 Trainingseinheiten bzw. Wettkämpfen definiert.
Kann ein Nachweis der regelmäßigen Teilnahme in diesem Umfang am Schießtraining bzw. Wettkämpfen NICHT erbracht werden, stellt die Ordnungsbehörde das Bedürfnis zum Besitz eigener Waffen in Frage!!
Ebenso ist die Befürwortung einer Erlaubnis durch den Württ. Schützenverband ohne diese Nachweise nicht möglich. Derzeit sind Nachweise der Teilnahme am Rundenwettkampf oder der Vereins- oder Kreismeisterschaften alleine nicht mehr ausreichend.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß momentan Regelüberprüfungen durchgeführt werden und Teilnahmenachweise von unseren Mitgliedern verlangt werden.
Im eigenen Interesse sollte jeder ein persönliches Schießbuch führen und regelmäßig am Training und den Wettkämpfen teilnehmen.