Aktuelle Meldungen

Hygienekonzept des Schützenvereins

Es gilt die jeweilige Corona-Stufe des Landes Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Beschreibung unseres aktuell gültigen Hygienekonzeptes. Gesetzliche Änderungen werden entsprechend nachgepflegt.

Information der Mitglieder

Die Information der Mitglieder erfolgt durch die Verteilung dieses Schriftstückes über die Homepage, per Email sowie durch Aushang auf dem Gelände der Schießstätte.

Offene Fragen beantwortet Euch gerne die Vorstandschaft.

Gaststätte

Die Gaststätte bleibt bis auf weiteres für den Aufenthalt geschlossen. Ein kurzzeitiges Betreten ist einzelnen Personen für organisatorische Zwecke erlaubt.

3G Nachweis

Die Standaufsicht wird im Namen des Veranstalters (Verein) damit betraut, den 3G Nachweis zu kontrollieren. Der Teilnehmer meldet sich hierzu unmittelbar nach Betreten des Geländes bei der Standaufsicht. 

In der Basisstufe gilt:

  • in der Luftgewehrhalle: 3G (2G oder Corona-Schnelltest)

  • für die Außen-Schießstände: keine Einschränkungen

In der Warnstufe gilt:

  • für die Luftgewehrhalle: 3G (2G oder Corona-Schnelltest)

  • für die Außen-Schießstände: 3G (2G oder Corona-Schnelltest)

In der Alarmstufe gilt:

  • in der Luftgewehrhalle: 2G

  • für die Außen-Schießstände: 2G

In der Alarmstufe II gilt:

  • in der Luftgewehrhalle: 2G+

  • für die Außen-Schießstände: 2G

Diese Regeln basieren auf den jeweils aktuellen Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg (Abschnitt „Sport in Sportstätten und Sportanlagen“). Diese sind zu finden auf den Internet-Seiten des Landes.

Impfnachweise sind ab dem 1. Dezember digital vorzulegen (QR-Code, ausgedruckt oder per Handy-App), Test- bzw. Genesenennachweise sind auch in „verkörperter“ Form erlaubt.

Corona-Schnelltests werden, falls in der gültigen Stufe zulässig und vorhanden, durch den Verein gestellt. Eigene Tests können mitgebracht werden, müssen aber unter Aufsicht durchgeführt werden. Die Kontrolle der Durchführung erfolgt durch die Standaufsicht.

Ausnahmen bei der 2G+ Regelung

Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung (2. Impfung) abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben (Booster).
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Kontaktdaten:

Neben der Schießkladde liegt ein Blatt zur Erfassung der Kontaktdaten, der genutzten Schießstände sowie der Aufenthaltsdauer (Tag, von, bis) aus.

Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Eintrag automatisch mit der Datenerfassung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 6 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) einverstanden.

Nach der aktuellen Coronaverordnung Sport aus Stuttgart entfällt ab dem 08.02.20222 die Erfassung der Kontaktdaten.

Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen (Luftgewehrhalle, kurzzeitiges Betreten der Gaststätte) gilt, wenn kein Sport getrieben wird, die Maskenpflicht.

Auf den übrigen Schießständen sowie in den übrigen Außenbereichen gilt die Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Regelung von Personenströmen:

Wo es aufgrund von Engstellen (Beispiel Eingangsbereich Schießstand oder Weg zum Pistolenstand) schwierig ist, den erforderlichen Abstand von 1,5m einzuhalten, ist den bereits auf dem Weg befindenden Kameraden durch Warten Vorrang einzuräumen.

Desinfektion von Oberflächen:

Vereinswaffen werden nur einmal pro Tag ausgegeben und nach Rückgabe durch den in Empfang nehmenden gereinigt.

Die Eintragung in die Schießkladde erfolgt nur noch durch einen eigenen Stift.

Türgriffe werden nach Schießende durch die Standaufsicht gereinigt.

Benutzung der Toilette:

Der Aufenthalt im Toilettenraum ist gleichzeitig nur für eine Person gestattet.

Bei Betreten ist die Handdesinfektion mittels der vorhandenen Dispenser durchzuführen.

Änderungen: 08.02.2022

  • Entfall der Kontaktdatenerfassung
  • Anpassung der Nachweise in der Alarm- und der Warnstufe (redaktionelle Änderung)

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