Bericht vom Arbeitsdienst

Auf dem Gelände des Schützenvereins Derdingen 1954 e.V. leisteten viele fleißigen Hände an den letzten Samstagen wichtige Arbeitsdienste. Damit der Stand immer den behördlichen Vorgaben entspricht, sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen fällig, denn besonders die Außenanlagen sind dauerhaft Wind und Wetter ausgesetzt, was Spuren hinterlässt.

Hinzu kommt seit dem Herbst eine ambitionierte Umbaumaßnahme, damit auf einem der Stände Mehrdistanzdisziplinen trainiert werden können. Das führt zu einer weiteren Aufwertung der ohnehin guten Infrastruktur der Anlage des SV, verlangt vom Verein und den Mitgliedern aber enormes Engagment - finanziell und in Sachen ehrenamtlicher Arbeitsstunden. Um die Coronavorgaben einzuhalten, sind zudem manche praktischen Vorgehensweisen aktuell nicht möglich.

Früher hätte man einen schweren Eisenträger mit einer entsprechend großen Anzahl an Trägern an den gewünschten Ort tragen können. Jetzt ist das mit Abstandsgebot, Masken usw. eine deutlich komplexere Angelegenheit. Doch auch so kommen die Arbeiten an den Außenanlagen voran und der Verein bedankt sich ganz herzlich bei den vielen Schützinnen und Schützen, die neben Familie und Beruf auch in allgemein schwierigen Zeiten noch die Zeit finden, um sich beim Schützenverein Derdingen 1954 zu engagieren. Vielen Dank.

Erfassung der Kontaktdaten

Nach der <was-weiss-ich-wie-vielten> Änderung der Coronaverordnung Sport in Baden-Württemberg vom 08.02.2022 entfällt die in unserem Hygienekonzept beschriebene Erfassung der Kontaktdaten. In die Schießkladde muss man sich natürlich nach wie vor eintragen.

Die restlichen Vorschriften bzgl. Impf- oder Genesenenstatus haben sich leider nicht geändert: es gilt in der aktuellen Alarmstufe nach wie vor 2G.

Arbeitsdienst am 29.01. und 05.02.

Als Betreiber eines Schießstandes sind wir verpflichtet, unseren Stand regelmässig auf gesetzliche Konformität überprüfen zu lassen. Der Besuch bzw. die Kontrolle durch den Schießstand-Sachverständigen steht jetzt im Februar wieder an.

Dazu sind einige Vorarbeiten nötig - neben der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist natürlich auch der erste Eindruck, also die Sauberkeit der gesamten Anlage, wichtig. Um für diese Kontrolle alles auf Vordermann zu bringen haben wir am

  • 29. Januar 2022 und am
  • 05. Februar 2022

jeweils ab 09:00 Uhr einen Arbeitsdienst angesetzt.

Die Vorstandschaft wünscht und bedankt sich für eine rege Teilnahme.

Heilige Drei Könige 2022

Ich hoffe, Ihr seid alle gut in das neue Jahr 2022 rein gerutscht und dass es für alle genauso gut (oder noch besser) weiter geht.

Corona ist uns leider erhalten geblieben und damit auch die Einschränkungen für unseren Sport. Aus diesem Grund werden wir am 06. Januar sowohl das Schießen um den Hagenrainkrug als auch das Königsschießen ausfallen lassen: ich möchte, dass jedes Mitglied, das teilnehmen möchte, auch die Möglichkeit dazu hat. Das ist unter den aktuellen gesetzlichen Regeln (2G auf den Außenständen, 2G+ im Innenbereich) leider nicht möglich. Und was ist ein Königsschießen, wenn wir im Anschluss nicht auf den neuen König im Schützenhaus anstoßen und gemeinsam feiern können?

Wenn es die Regeln wieder zulassen, werden wir nach Möglichkeit die beiden Wettbewerbe nachholen.

Bis dahin: bleibt gesund.

Hygienekonzept des Schützenvereins

Es gilt die jeweilige Corona-Stufe des Landes Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Beschreibung unseres aktuell gültigen Hygienekonzeptes. Gesetzliche Änderungen werden entsprechend nachgepflegt.

Corona-Regeln und die Umsetzung im Verein

Auch als Verein sind wir seitens des Gesetzgebers verpflichtet, die geltenden Corona-Regeln umzusetzen und die Einhaltung zu überwachen und entsprechend zu dokumentieren.

Die Strafen bei Nichteinhaltung sind empfindlich und treffen sowohl den Verursacher (fehlende Maske = 70€, Teilnahme ohne 3G Nachweis = 200€), als auch den verantwortlichen 1. Vorstand (keine Überprüfung des 3G Nachweises 650€, keine Erhebung von Kontaktdaten = 600€). Die genannten Bußgelder entsprechen dem Regelsatz, können aber bei mehrfachem Verstoß auf ein vielfaches ansteigen.

Nachfolgend findet Ihr die konkrete Umsetzung eines Hygienekonzeptes in unserem Verein.

Die selbstständige Einhaltung der Regeln und das Ausfüllen des Blattes zur Kontaktnachverfolgung ist für alle Besucher der Schießstätte ab sofort verbindlich!

Ich hoffe, dass wir diese Regeln bald wieder aufheben können und wünsche Euch Gesundheit und weiterhin „Gut Schuss“!

Hinweise des DSB zum Waffenrecht

ParagrafenIn einer Meldung vom 01. Oktober 2009 gibt der Deutsche Schützenbund Hinweise zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörde. Die Meldung könnt Ihr hier lesen. Weitere Hinweise über das Verhalten bei Kontrollen findet ihr hier.

Und weils so wichtig ist auch gleich nochmal den Link zum Thema Aufbewahrung von Waffen.

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